Die einzelnen Bundestagsfraktionen waren allerdings nicht in allen Teilen einhelliger Meinung. So habe die CDU/CSU-Fraktion betont, dass es sich bei der IED-Richtlinie um ein umfassendes Regelwerk handele, mit dem europaweit hohe, umweltrechtliche Schutzstandards umgesetzt würden, „wie wir ihn in Deutschland schon kennen“. Dies trage zu gleichen Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union bei.
Die SPD habe ihre Zustimmung nur bei dem Änderungsantrag zum Wasserhaushaltsgesetz geben können. Sie habe kritisiert, dass insgesamt die Chancen für eine faktische Verbesserung des Umweltschutzes etwa für die Energieeffizienzsteigerung nicht genutzt worden seien. „Wir haben eine Vorreiterrolle, die wir nicht aufgeben sollten“, sagte die SPD-Abgeordnete.
Nach Ansicht der FDP ist die IED-Richtlinie eine „Erfolgsgeschichte“ und die Harmonisierung der Vorschriften begrüßenswert. Die Linken sahen das laut der Mitteilung des Bundestags nicht ganz so positiv. Die Partei habe kritisiert, dass es in dem Gesetzentwurf an klaren Definitionen fehle und es viele „dehnbare Formulierungen“ gebe.
Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei der Auffassung gewesen, dass eine der wichtigsten Richtlinien der Energiewende „nur ungenügend vorangetrieben“ werde. Kritisch habe sich die Abgeordnete auch über fehlende Maßnahmen für eine Verbesserung der Energieeffizienz geäußert: „Das ist ein großer Sündenfall mit Blick auf das, was wir erreichen müssen“, sagte sie.