Für die LAGA-Vollzugshinweise die als LAGA-Mitteilung 38 vorliegen, bilden die Leitlinien der Europäischen Kommission für die Vollzugsbehörden die Grundlage. Die Hinweise der Vollzugshilfe sind laut LAGA als Ergänzungen zu einzelnen Kapiteln der Leitlinien zu verstehen. Die Kapitelnummer der Leitlinien, auf die sich die Vollzugshilfe jeweils bezieht, ist jedem Themenblock der Vollzugshilfe vorangestellt worden.
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