„Insbesondere die Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung wurde über Jahre intensiv diskutiert. Nun geht es darum, das Gesetz umzusetzen und die Abfallwirtschaft im Sinne des Umweltschutzes weiter zu entwickeln“, sagte der VKU-Hauptgeschäftsführer weiter.
Nicht nur die Bundesregierung, auch das Bundesverwaltungsgericht sei von der Vereinbarkeit der Vorrangstellung der Kommunen bei der Hausmüllentsorgung mit dem Europarecht überzeugt. Bereits drei Mal hatten die Richter dies in ihren Urteilen bestätigt. „Es ist niemandem gedient, diese ausreichend geführte Debatte neu aufzurollen. Die Branche braucht endlich Planungssicherheit“, so Reck. „Falsche Argumente andauernd zu wiederholen macht diese nicht richtiger.“
Derzeit werden laut VKU rund 60 Prozent aller Sammelleistungen von Kommunen an private Entsorger ausgeschrieben. „Kommunen und private Entsorger arbeiten gut zusammen. Daran ändert auch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz nichts.“ Auch von staatlichen Monopolen und fehlendem Wettbewerb könne nicht die Rede sein. Wenn eine gewerbliche Sammlung eines privaten Entsorgers wesentlich leistungsfähiger ist, kann die Sammlung von der Behörde nicht untersagt werden.
„Was das Gesetz unterbindet, ist das ungehinderte Rosinenpicken von Wertstoffen gewerblicher Entsorger zu Lasten der gebührenzahlenden Bürger. Das ist gut und richtig. Wir unterstützen die Bundesregierung hier ausdrücklich“, betonte Reck.
Auch die Behauptung, die Papierqualität könne sinken, sei absurd, so Reck. „Die Kommunen sind ein verlässlicher Partner der weiterverarbeitenden Recyclingindustrie.“ Deutschland hat eine der höchsten Recyclingquoten in der Europäischen Union.“ Zu verdanken sei dies unter anderem der getrennten Altpapiersammlung durch die Kommunen sowie der Weiterverarbeitung in Papierfabriken, die vollständig in privater Hand sei.
Die Verwertung der Papierfraktion erfolge stets im Wettbewerb. So habe bereits im Jahr 2005 der Bundesgerichtshof die Kommunen dazu verpflichtet, das Recycling von Altpapier – trotz positiver Erlöse – auszuschreiben. „Die Behauptung der privaten Verbände, hier bestünden kommunale Monopole und Preisdiktate, entbehrt daher jeder Grundlage.“