Aus Sicht des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) konnte der DIHK nur deshalb zu dieser positiven Schlussfolgerung kommen, weil das vom Verband initiierte „Zertifikat zur Sicherstellung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung durch Duale Systeme“ einen maßgeblichen Beitrag zur Stabilisierung der gemeldeten Mengen geleistet hat.
Nicht nachvollziehbar ist aber nach Auffassung des BDE die Zunahme des Anteils der sogenannten Branchenlösungen. Das treffe speziell auf die Bereiche Glas und Papier/Pappe/Karton (PPK) zu. Neben der seit langem eingeführten Altglaserfassung in unmittelbarer Nähe des privaten Endverbrauchers (Glascontainer) gebe es so gut wie keine alternativen Erfassungssysteme. Dazu komme, dass Branchenlösungen im Bereich der Getränkeverpackungen von den Bundesländern nicht zugelassen seien. Darüber hinaus scheint es in den Augen des BDE unrealistisch zu sein, dass nahezu jede vierte Verpackung aus dem PPK-Bereich angeblich nicht beim privaten Endverbraucher angefallen sein soll.
Eigentlich käme dem Vollzug der Länder die Aufgabe zu, diese Missstände aufzudecken und zu unterbinden. „Bedauerlicherweise ist der Vollzug ganz offensichtlich nicht in der Lage, diese problematischen Punkte ausreichend zu prüfen und zu unterbinden“, schreibt der BDE. Deshalb könne nur bei Unternehmen mit dem BDE-Zertifikat davon ausgegangen werden, dass neben der stringenten Überwachung der Eigenrücknahme auch im Bereich der Branchenlösungen ein einheitlicher und im Sinne des Gesetzes ausgestalteter Standard im Rahmen der Prüfungen des Wirtschaftsprüfers angewendet werde.
BDE-Sprecher Karsten Hintzmann: „Die DIHK-Zahlen sind ein klares Indiz für die zentrale Bedeutung eines einheitlichen Wirtschaftsprüfers und der damit verbundenen Prüfungsgegenstände. Nur durch einen einheitlichen Wirtschaftsprüfer für alle Dualen Systeme wird eine nachhaltige Absicherung der privatwirtschaftlichen Verpackungsentsorgung möglich.“