„Lediglich die einstweilige Verfügung gegen die kreditschädigenden Briefe der ARA an unsere Kunden wurde abgelehnt“, korrigiert Keri die ARA-Angaben.
Nach Angaben der ARA hat das Handelsgericht Wien die Klage von Reclay auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung abgewiesen. Den Hintergrund schildert die ARA wie folgt: Die ARA hatte ihre Kunden darauf hingewiesen, dass Reclay Österreich die Entpflichtung bestimmter im Kleingewerbe anfallender Verkaufsverpackungen nicht rechtswirksam abwickeln würde. Reclay Österreich habe in dieser Mitteilung der ARA eine kreditschädigende Äußerung gesehen und dagegen geklagt. Das Handelsgericht Wien habe nun den Antrag von Reclay Österreich auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die ARA ab gewiesen. Das Gericht habe festgestellt, dass die ARA ihre Kunden richtig informiert habe.
Laut ARA wurde letzte Woche mit Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Kartellgericht die Kartellklage von Reclay UFH und Interseroh gegen die ursprünglich für 1. Juli 2012 geplanten ARA Tarife ebenfalls abgewiesen. Auch zum zweiten Verfahren gegen die ARA äußert sich Christian Keri: „Die Kartellgerichtsklage betreffend der ARA-Tarifstruktur ist insofern hinfällig, da die ARA ihre für den 1. Juli 2012 geplanten Tarife zurückgezogen hat und daher kein Klagegegenstand mehr vorliegt. Dies ist für uns und die Kunden ein voller Erfolg.“
Bereits im August habe das Handelsgericht der Klage von Reclay UFH gegen die Altstoff Recycling Austria stattgegeben und eine Einstweilige Verfügung gegen das geplante ARA-Tarifkonzept erlassen, die weiterhin aufrecht sei. „Wir sehen der weiteren Entwicklung gelassen entgegen und sind zuversichtlich, dass die Gerichte für einen fairen Wettbewerb sorgen – wenn es der Monopolist schon nicht tut“, kommentiert Raffael A. Fruscio, Gesellschafter der Reclay Group..