Die EU-Verordnung 493/2012 ist nicht lang. Auf überschaubaren 13 Seiten, in gerade einmal vier Artikeln und sechs Anhängen breitet die EU-Kommission ihre Berechnungsmethode zur exakten Bestimmung der Effizienz von Recyclingprozessen für Altbatterien und Altakkumulatoren aller Arten aus – samt allen dazugehörigen Meldeformularen für Anlagenbetreiber.
Die Branche hat zwar geraume Zeit auf Durchführungsbestimmungen zur Kalkulation der Recyclingeffizienz gewartet, weil diese EU-weit zu mehr Transparenz und gleichen Wettbewerbsbedingungen führen soll. Aber so richtig glücklich mit dem Ergebnis ist kaum einer. Denn die Formel zur Berechnung der Recyclingeffizienz sieht simpel aus, hat aber ihre Tücken.
Lesen Sie in der aktuellen Ausgabe, die am Dienstag, 9. Oktober, erscheint, wie die neue Formel lautet und welche Pflichten auf die Unternehmen zukommen.“