Griechenland muss die Deponie entweder schließen oder sie mit dem Abfallrecht der EU in Einklang bringen. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik verklagt die Europäische Kommission Griechenland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Die Deponie liegt nach Angaben der EU-Kommission in einem Meeresnationalpark auf der Insel Zakynthos. Der Park wurde zum Schutz der Unechten Karettschildkröte, einer inzwischen als bedroht eingestuften prioritären Art, eingerichtet.
Im Januar 2009 haben die griechischen Behörden eine mit Gründen versehene Stellungnahme von der Kommission erhalten. Damit seien sie aufgefordert worden, umgehend Maßnahmen im Zusammenhang mit der Deponie zu treffen, doch hätten Kontrollen der griechischen Behörden bestätigt, dass die Deponie immer noch unter Verstoß gegen EU-Recht betrieben werde.
Die griechischen Behörden hätten Schritte unternommen, um eine Ersatzanlage einzurichten. Allerdings seien ernsthafte Verzögerungen eingetreten, und es sei noch kein Standort für die Ersatzanlage ausgewählt worden. Außerdem sei die Genehmigung für die bestehende Deponie vor kurzem unter Verstoß gegen das Abfallrecht der EU erneuert worden, kritisiert die Kommission. Zudem seien die Pläne für einen Übergangszeitraum, in dem die Abfälle bis zur Inbetriebnahme der neuen Deponie nach mobilen Einheiten verbracht würden, aufgegeben worden. Die Kommission verklagt Griechenland daher vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.