Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge im Jahr 2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden eingeleitet, da dieses eine Reihe von Bestimmungen der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. So unter anderem Anhang III der Richtlinie, der die technischen Anforderungen an Anlagen enthält, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte lagern und behandeln.
Im Juni 2009 habe Schweden eine mit Gründen versehene Stellungnahme erhalten. In ihrer Antwort an die Kommission hätten die schwedischen Behörden erklärt, dass die nationalen Rechtsvorschriften geändert würden, um sie mit den Anforderungen von Anhang IÍII in Einklang zu bringen, und dass die geänderten Rechtsvorschriften am 1. Januar 2010 in Kraft treten würden. Da der Kommission eigenen Worten zufolge die geänderten Rechtsvorschriften jedoch immer noch nicht übermittelt wurden, ist sie der Auffassung, dass Anhang III nicht ordnungsgemäß umgesetzt wurde.