Die Staatsanwaltschaft Stendal wirft dem eingetragenen sowie dem faktischen Geschäftsführer der Betreiberin des Tontagebaus in Sachsen-Anhalt vor, zwischen dem 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai.2006 vorsätzlich und unerlaubt mit gefährlichen Abfällen umgegangenen zu sein. Darüber hinaus legt die Staatsanwaltschaft den beiden das vorsätzliche unerlaubte Betreiben von Anlagen in einem besonders schweren Fall zur Last. Gegen den kaufmännischen Geschäftsführer einer Abfallsortieranlage, den für den Tontagebau und gleichzeitig für die Abfallsortieranlage verantwortlichen Abfallbeauftragten sowie die Vorarbeiter der beiden Anlagen lautet der Vorwurf auf Beihilfe zu diesen Straftaten.
Im selben Zeitraum seien gut 170.000 Tonnen Abfälle bewusst entgegen der verwaltungsrechtlichen Genehmigungslage und damit außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage in der Tongrube verfüllt worden sind, die unter den genehmigten Abfallschlüsseln deklariert waren.
Die durchgeführten Untersuchungen der Abfälle im Tontagebau Möckern hätten ergeben, dass überwiegend zerkleinerte hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mit einem hohem Anteil an Kunststoffen, Pappe, Papier, Kartonagen sowie Holz und Textilien verfüllt worden sind, die im strafrechtlichen Sinne schon aufgrund der vorgefundenen Menge als gefährlich gelten und in Deutschland überhaupt nicht mehr hätten deponiert werden dürfen.
Aufgrund des festgestellten hohen organischen Anteils und der Zusammensetzung der Abfälle, deren Ablagerung nicht genehmigt gewesen seien, hätten sich Deponiegase und Sickerwasser in erheblichen Mengen im Verfüllbereich gebildet, die vergleichbar seien mit Deponiegasen und Sickerwasser, welche in einer früheren Siedlungsabfalldeponie entstanden sind. Da der Austritt des Sickerwassers und des Deponiegases in den umliegenden Boden, die Luft, die umliegenden Oberflächengewässer und das Grundwasser und damit deren erhebliche Verunreinigung drohte, hätten von der zuständigen Gefahrenabwehrbehörde bislang circa 3,7 Millionen Euro für die erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen aufgewendet werden müssen, um den Betriebsstandort des Tontagebaus Möckern zu sichern. Von den Betreibern des Tontagebaus Möckern wurde laut Staatsanwaltschaft Stendal damit auch eine faktische Abfallentsorgungsanlage betrieben, für die keine Genehmigung vorlag.
Müllskandal: „Verantwortliche müssen zur Rechenschaft gezogen werden“
„Endlich“ – so reagierte der umweltpolitische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Dietmar Weihrich, auf die Anklageerhebung im Müllskandal. „Schon Anfang 2007 hatten Bündnis 90/Die Grünen den Behörden vorgeworfen, nicht sofort Warnhinweisen aus der Bevölkerung über illegale Müllentsorgungen nachgegangen zu sein. Ich hoffe, dass jetzt die Verantwortlichen für diesen Umweltskandal strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.“
Es dürfe aber nicht dabei bleiben, nur die Handelnden vor Ort zu bestrafen. Nachdem die Staatsanwaltschaft festgestellt habe, dass eine Straftat vorliege, sei die Landesregierung gefordert. Sie müsse klären, so fordert Weihrich, wer die politische Verantwortung dafür trägt, dass so eine Straftat überhaupt erst möglich wurde. Die Landesregierung müsse handeln und auch hier die Aufarbeitung des Skandals weiter vorantreiben.
Parallel müsse die Landesregierung konsequent der zivilrechtlichen Frage nach Schadensersatz nachgehen. „Es darf nicht sein, dass die Gewinne aus den kriminellen Machenschaften von mindestens 100 Millionen Euro in dunkle Kanäle versickern und die Allgemeinheit für die entstandenen Schäden zahlen muss“, sagte der umweltpolitische Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion. Wegen der Zusammensetzung der Abfälle hätten sich in der Deponie gefährliche Gase und hochgiftiges Sickerwasser gebildet. Die Beseitigung der Gefahren habee bislang bereits 3,7 Millionen Euro gekostet, insgesamt sei von mehr als 30 Millionen Euro für die Sicherungsmaßnahmen an den Deponien Möckern und Vehlitz die Rede. „Es kann nicht sein, dass allein das Land Sachsen-Anhalt die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen rund um die Deponie, wie beispielsweise die Deponiegasfassung und die Wasserfassung, trägt. Hier müssen die eigentlichen Verursacher die Kosten tragen.“
„Nachdem endlich beim Müllskandal Möckern Anklage erhoben wurde, muss nun auch die Aufklärung der Umweltverbrechen an der Deponie in Vehlitz vorankommen. Ich hoffe, dass es hier umgehend zu einer Anklageerhebung kommt und beide Verfahren so schnell wie möglich zu einem Abschluss gebracht werden“, sagte Weihrich abschließend.