Zu den Bestandteilen des neuen Gesetzes zählt unter anderem die umstrittene Regelung, dass die kommunale/staatliche Beteiligung an Entsorgungsunternehmen mindestens 51 Prozent betragen muss. Da die Mehrzahl der agierenden Unternehmen in Ungarn bereits in öffentlicher Hand sei, werde diese Regelung keine Probleme verursachen, so Illés. „Wir glauben nicht, dass privat immer gut und effizient ist“, sagte der Minister. Es gebe hunderte von Beispielen, dass das Gegenteil zutreffe. Illés betonte, dass Private nicht ausgeschlossen würden, sie könnten immerhin Beteiligungen bis zu 49 Prozent halten. „Das bedeutet keinen Ausschluss.“ Die Regelung genüge auch den EU-Kriterien.
Das neue Gesetz stehe vollumfänglich im Einklang mit der EU-Abfallrahmenrichtlinie und korrigiere die Fehler und Defizite des bislang früheren Abfallgesetzes, so Illés. Er gehe davon aus, dass das neue Gesetz rund 40 neue Verordnungen nach sich ziehen werde. Illés kritisierte, dass die frühere Verordnung über Produktgebühren die Abfallwirtschaftsziele nicht erreicht habe. Die frühere Verordnung sei nicht transparent und nicht kontrollierbar gewesen.