In einer Veröffentlichung zur Klärschlamm-Entsorgung in Deutschland regte das UBA vor Kurzem an, die Klärschlamm-Verwertung mittel- bis langfristig ausschließlich auf eine thermische Verwertung durch Monoverbrennungsanlagen mit Phosphorrückgewinnung zu beschränken und auf eine stoffliche Verwertung in der Landwirtschaft zukünftig ganz zu verzichten. „Das ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll“, erklärt Volker Hegewald, Vorsitzender des bvse-Ausschusses Bioabfälle.
Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) fordert deshalb, auch im Hinblick auf die anstehende Novelle der Klärschlamm-Verordnung, die Vielfalt der Verwertungsmöglichkeiten unbedenklicher Klärschlämme zu wahren. Schließlich sei Klärschlamm ein wichtiger Phosphorlieferant für die Landwirtschaft, trage zur Humusbildung bei und enthalte auch wichtige Nähr- und Spurennährstoffe wie Stickstoff, Kalium oder Zink, die bei einer Verbrennung verloren gingen.
In der Mehrzahl der Bundesländer würden diese positiven Eigenschaften genutzt. Die Qualitätsanforderungen seien hoch, jedoch könnten immerhin rund 30 Prozent des rund zwei Millionen Tonnen umfassenden Stoffstroms landwirtschaftlich genutzt werden, wie das UBA vorrechnet. „Gerade die direkte Nutzung vor Ort macht Sinn: So wird die Nährstoffversorgung gesichert und lange Transportwege gespart“, argumentiert bvse-Fachreferentin Dipl.-Ing. Anna Wagner.
Kein erhöhtes Infektionsrisiko
Darüber hinaus warnt der bvse im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutzung von Klärschlamm vor unnötiger Panikmache und plädiert für eine objektive Betrachtung etwaiger Risiken, effektive Maßnahmen der Qualitätskontrolle und, wenn nötig, eine sinnvolle Anpassung von Grenzwerten. „Die komplette Ausschaltung eines gut funktionierenden Verwertungswegs macht dagegen keinen Sinn, zumal keine Fälle bekannt sind, in denen die Klärschlammausbringung zu einer Erhöhung des Infektionsrisikos geführt hätte“, gibt Wagner zu bedenken.
Für den bvse ist die Phosphorrückgewinnung aus Monoverbrennungsaschen deshalb lediglich als Verwertungsweg für solche Klärschlämme zu betrachten, die nicht direkt landwirtschaftlich nutzbar sind. Bei einem etwaigen Ausbau von Verbrennungsanlagen müsse man Überkapazitäten jedoch frühzeitig entgegensteuern und sinnvolle Kriterien für eine Verbrennung definieren, fordert Ausschussvorsitzender Volker Hegewald abschließend.