Heutzutage würden gewerbsmäßig organisierte Sammler den Sperrmüll systematisch nach werthaltigen Gegenständen wie Altmetallen und Elektrogeräten absuchen. Die Abfälle würden an Altmetallhändler oder dubiose Zwischenhändler verkauft, die speziell Elektrogeräte in Drittweltländer weiterleiten würden, wo die Geräte unter katastrophalen Umweltbedingungen „demontiert“ und „recycelt“ würden.
„Diese Sammelaktivitäten sind illegal“, betont Frank Sameluck, Betriebsleiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Harburg. Und es gehe hier nicht nur ums Prinzip: „Der Abfallwirtschaft werden werthaltige Abfälle entzogen, deren Erlöse im Haushalt der Abfallwirtschaft, und damit den Gebührenzahlern im Landkreis fehlen. Außerdem werden den Elektrogeräteherstellern Altgeräte entzogen, die ihnen juristisch zustehen und für die sie Recyclingkapazitäten vorhalten müssen. Nicht zuletzt entstehen durch die unsachgemäße Behandlung von schadstoffhaltigen Elektrogeräten erhebliche Umweltschäden“, so Sameluck weiter.
Das Sammeln von Elektro- und Elektronikgeräten ist privaten Sammlern grundsätzlich verboten. Altgeräte dürften ausschließlich von den „öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern“, also den Betreibern der öffentlichen Müllabfuhr, eingesammelt werden. Außerdem dürften Einzelhändler Altgeräte annehmen, wenn sie diese zur weiteren Verwertung dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen.
Etwas anders sei die Situation bei Altmetall und sonstigem Sperrmüll – hier könnten private Sammlungen zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. „Im Landkreis Harburg ist dies der Fall“, so Sameluck, „wir haben mit der Sperrmüllabfuhr ein gut funktionierendes Sammelsystem für Fachgerechte Demontage eines PC bei der Fa. Re-El GmbH in Buchholz-Vaensen