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E-Schrott: Wird das Wahlrecht der Kommunen für Spekulationen missbraucht?

Bis 2014 muss das ElektroG an EU-Recht angepasst werden. Derzeit denkt man im Bundesumweltministerium über strengere Auflagen für Kommunen nach. Sie betreffen das Wahlrecht, E-Schrotte selbst zu vermarkten.
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Kommunen können im Rahmen der Erfassung von E-Schrott jeweils eine bestimmte Sammelgruppe von Geräten für ein Jahr selbst vermarkten. Vor allem die Hersteller von Elektrogeräten, welche wertvolle Materialien enthalten, würden diese jedoch am liebsten selbst vermarkten. Sie werfen den Kommunen vor, dass sie ihr Wahlrecht missbrauchen, um mit dem E-Schrott auf ihre Kosten zu spekulieren.

Lesen Sie mehr dazu in der aktuellen Ausgabe des RECYCLING magazins, die am Montag, den 27. August, erscheint.

Quelle: RM 16/2012, whe

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