Die Novellierung der Klärschlammverordnung (2010) habe bereits dazu geführt, dass nur noch Klärschlämme mit sehr geringen Gehalten an Schadstoffen stofflich verwertet werden können, so trend:research. Mit der Novelle der Bioabfallverordnung in 2011 wurde auch die Düngemittelverordnung geändert, in der Grenzwerte von Schadstoffen festgelegt sind. Diese gelten bereits ab 2015 und damit zwei Jahre früher als geplant auch für Klärschlämme. Der gesetzliche Rahmen schränke die Verwertung in der Landwirtschaft ein und bewirke damit, dass die thermische Entsorgung an Relevanz gewinne.
Die aktuell erstellte Studie zeigt laut Bremer Marktforschungsinstitut auf rund 700 Seiten die zu erwartenden Entwicklungen in den Bundesländern. Die Autoren vergleichen Kostenstrukturen der verschiedenen Entsorgungsmöglichkeiten und analysieren Vor- und Nachteile der Handlungsoptionen für Erzeuger und Verwerter von Klärschlämmen.
Insgesamt zeigt die Studie, so trend:research, dass bei den Entsorgungswegen eine deutliche Verschiebung von der landwirtschaftlichen in die thermische Entsorgung stattgefunden hat. Diese werde sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. Die Gründe dafür seien insbesondere die unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen bei der landwirtschaftlichen Entsorgung, technologische Innovationen sowie insbesondere die Möglichkeit der Phosphorrückgewinnung nach der Monoverbrennung. Die Monoverbrennung biete aus diesem Grund – unter der Voraussetzung einer bisher noch nicht etablierten wirtschaftlichen Phosphorgewinnung – die größten Potenziale für Entsorger.
Mehr über die Studie erfahren Sie unter:
http://www.trendresearch.de/studie.php?s=515