Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Der Wärmemarkt spielt bei der Energiewende eine entscheidende Rolle. Das neue Marktanreizprogramm wird neuen Schwung in die Wärmenutzung aus erneuerbaren Energien bringen und schafft die Grundlage für mehr private Investitionen. Mit den neuen Förderkonditionen wird für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer der Umstieg auf erneuerbare Energien bei Heizung und Warmwasser noch attraktiver.“
In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium) gefördert. Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen nach BMU-Angaben beide Programmteile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
KfW-Teil (Darlehen und Tilgungszuschüsse im KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium)
1. Die Tilgungszuschüsse für große Solarkollektoranlagen im KfW-Teil (ab 40 Quadratmeter) betragen nunmehr bis zu 50 Prozent (vorher 30 Prozent) der Investitionskosten (gilt für Prozesswärme oder solare Kälte).
2. Große Wärmepumpen ab 100 Kilowatt Leistung sind nun auch im Neubau förderfähig.
3. Biogasleitungen können in bestimmten Anwendungen (Biogaserzeugung nach dem EEG 2012) wieder gefördert werden.
4. Die Fördermöglichkeiten für Tiefengeothermie werden ausgeweitet: Zukünftig können nicht mehr nur Anlagen zur thermischen Nutzung gefördert werden, sondern in geringerem Umfang auch stromerzeugende Anlagen.
5. Für Wärmenetze und Wärmespeicher, die von der verbesserten Förderung nach dem am 19. Juli 2012 in Kraft getretenen novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz profitieren, ist künftig keine Förderung mehr vorgesehen.
BAFA-Teil (Investitionszuschüsse für die kleineren Anlagen)
1. Bei Solarkollektoren bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche (thermische Nutzung der Solarenergie) sowie Biomasseheizkesseln und Wärmepumpen bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung werden neue Mindestförderbeträge eingeführt. Davon profitieren die Anlagen, die üblicherweise in Einfamilienhäusern eingesetzt werden: Sie erhalten damit eine bis zu 400 Euro höhere Förderung. Die Basisfördersätze, die in Abhängigkeit von der Größe der Anlage gewährt werden, bleiben unverändert. Gefördert werden nur Anlagen in Bestandsbauten.
2. Die Bonusförderung, die besonders innovative Techniken oder die Kombination förderwürdiger Techniken belohnt, wird ausgebaut: Die gleichzeitige Errichtung einer Biomasseanlage oder einer Wärmepumpe mit einer Solarkollektoranlage zur reinen Warmwasserbereitung wird zukünftig mit einem Bonus von 500 Euro belohnt. Neu ist auch ein Effizienzbonus für den Einsatz von Wärmepumpen in gut gedämmten Gebäuden. Mit einer zusätzlichen Förderung von 500 Euro pro Anlage werden Wärmepumpen belohnt, die einen neuen Pufferspeicher mit bestimmter Mindestgröße aufweisen.
3. Die Innovationsförderung für große Solarthermieanlagen (ab 20 Quadratmeter) in Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 Quadratmeter Nutzfläche ist jetzt auch für Neubauten möglich.
4. Die Förderung von Solarkollektoranlagen zur Prozesswärmebereitstellung wird deutlich auf bis zu 50 Prozent der Nettoinvestitionskosten angehoben. Der Förderung kann nun bis zu einer Fläche von 1000 Quadratmeter auch als einmaliger Zuschuss gewährt werden (über das BAFA).
5. Die Errichtung beziehungsweise Nachrüstung von Anlagenteilen zur Emissionsminderung und/oder Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen im Gebäudebestand wird mit 750 Euro je Anlage (vorher 500 Euro) belohnt. Für den Einsatz im Neubau gibt es erstmals eine Förderung (850 Euro ).