„Leuchtstoffröhren, LED- und Energiesparlampen spenden viel Licht mit wenig Energie, sie sparen Strom und über die Lebensdauer gerechnet auch Geld“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Der Glühlampenausstieg allein sei natürlich nicht die Lösung des Klima- und Energieproblems, aber als Baustein einer umfassenden Energieeffizienzstrategie unverzichtbar, gerade weil hier alle Bürgerinnen und Bürger betroffen seien und mitmachen könnten.
„Deutschland blamiert sich im Klimaschutz, wenn es uns nicht gelingt, wirklich Schluss zu machen mit den Glühlampen, die zu 95 Prozent Wärme und nur zu fünf Prozent Licht produzieren. Als Alternative stehen in allen Lichtstärken und Farbtemperaturen LED- und Energiesparlampen zur Verfügung“, hält Resch Kritikern des Glühlampenausstiegs entgegen. Energiewende und Klimaschutz seien zum Scheitern verurteilt, „wenn jede Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz von Teilen des Handels unterlaufen wird. Als klageberechtigte Verbraucherschutzorganisation werden wir alle uns bekannt werdenden Fälle eines rechtswidrigen Weiterverkaufs von Glühlampen juristisch verfolgen.“
An die Lampenhersteller und Händler appellierte Resch, den Kritikern von Energiesparlampen nicht durch „die Vermarktung von Ramschware“ Argumente für ihren Feldzug zu liefern. Die DUH hatte eigenen Angaben zufolge in der Vergangenheit immer wieder den Vertrieb von Energiesparlampen aufgedeckt, die ein Mehrfaches der zugelassenen und technisch notwendigen Quecksilbermenge enthielten.
Zehn Prozent des deutschen Stromverbrauches gehen nach Auskunft der DUH auf das Konto der Beleuchtung. Trotz steigender Strompreise setzten viele Kommunen und Verbraucher beim Licht nicht konsequent auf Effizienz. Allein in Deutschland ließen sich bei der Beleuchtung rund 22 Milliarden Kilowattstunden einsparen, die Stromproduktion von etwa vier großen Kohlekraftwerken. Ein Drittel des Einsparpotenzials gehe dabei auf das Konto privater Haushalte. „Die Relevanz und die Umweltauswirkungen von Energiesparlampen – sowohl als Energiesparer als auch bei der Entsorgung – werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten in die Verantwortung genommen werden. Der Handel darf hier nicht außen vor sein“, verlangt Resch und fordert eine vollständige Rücknahmepflicht des Handels für ausgediente Lampen.
Handel mitverantwortlich für niedrige Sammelquote alter Energiesparlampen
LED- und Energiesparlampen müssen laut Elektrogerätegesetz (ElektroG) getrennt von anderen Abfällen gesammelt werden. Für die niedrige Sammelquote bei ausgedienten Energiesparlampen aus Privathaushalten – nach DUH-Stichproben weniger als 10 Prozent – macht die DUH den Handel mit verantwortlich, der die nach EU-Recht vorgesehene kostenlose Rücknahme nicht flächendeckend umsetze. Aber auch die Sammlung bei kommunalen Recycling- und Schadstoffhöfen müsse ausgebaut und verbessert werden, etwa durch verbraucherfreundlichere Öffnungszeiten.
Am 1. September 2012 greift die vierte und letzte Stufe des EU-weiten Glühlampenausstiegs. Die EG-Verordnung 244/2009 schreibt neue Ökodesign-Anforderungen für Lampen vor. Seit September 2009 wurden stufenweise ineffiziente Standard- und Halogenglühlampen niedriger Effizienz aus den Verkaufsregalen verbannt. Die Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Die unter den EU-Staaten und mit dem Europaparlament abgestimmte Regelung dient der Verbesserung der Marktdurchdringung von energieeffizienten Beleuchtungstechniken.