E-Schrott (Elektro- und Elektronikaltgeräte) ist einer der am schnellsten anschwellenden Abfallströme, der umfangreiche Möglichkeiten für die Vermarktung sekundärer Rohstoffe biete, wie die EU-Kommission in einer Mitteilung dazu formuliert. Vorbedingung sei die systematische Rücknahme und sachgerechte Behandlung der in ausgedienten Fernsehgeräten, Laptops und Mobiltelefonen verwendeten Recyclingmaterialien wie Gold, Silber, Kupfer und seltenen Metallen. Die neue Richtlinie ist in den Augen der Europäischen Kommission unter Umweltschutzgesichtspunkten ein deutlicher Schritt nach vorne und eine wichtige Triebfeder für die Ressourceneffizienz in Europa.
Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte zur neuen E-Schrott-Richtlinie: „In diesen Zeiten der Wirtschaftskrise und der steigenden Rohstoffpreise ist Ressourceneffizienz die Schnittstelle, an der Umweltvorteile und innovative Wachstumsmöglichkeiten aufeinandertreffen. Es müssen neue Rücknahmestellen eingerichtet und die bisherigen Möglichkeiten verbessert werden. Die Mitgliedstaaten sollten versuchen, diese neuen Ziele schon vor dem offiziellen Termin zu erreichen.“
Mit der heute in Kraft tretenden Richtlinie werden ab 2016 Rücknahmeziele für verkaufte Elektronikgeräte von 45 Prozent des Durchschnittsgewichts der Geräte eingeführt und ab 2019 Rücknahmeziele von 65 Prozent des Durchschnittsgewichts verkaufter Geräte beziehungsweise 85 Prozent aller anfallenden Altgeräte. Die Mitgliedstaaten entscheiden selbst, welche der beiden äquivalenten Zielberechnungsmethoden sie anwenden möchten, erklärt die Kommission. Vorbehaltlich einer vorherigen Folgenabschätzung werde der zurzeit noch begrenzte Geltungsbereich der Richtlinie ab 2018 auf alle Altgerätekategorien ausgedehnt.
Die Richtlinie gebe den Mitgliedstaaten die Instrumente an die Hand, mit denen sie die illegale Ausfuhr von Abfällen wirksamer bekämpfen können. Illegale E-Müll-Versendungen seien ein ernst zu nehmendes Problem, vor allem, wenn sie als legale Verbringungen von Gebrauchtware getarnt würden, um die Abfallbehandlungsvorschriften der EU zu umgehen. Nach der neuen Richtlinie müssen Ausführer künftig prüfen, ob Geräte noch funktionieren, und Nachweisdokumente für die Sendungen vorlegen, bei denen gemutmaßt werden könnte, dass es sich um illegale Verbringungen handelt.
Eine weitere Verbesserung ist nach Ansicht der EU-Kommission die Verringerung des Verwaltungsaufwands durch Vereinheitlichung der nationalen Registrierungs- und Berichterstattungsvorschriften. Die nationalen Registerauflagen für E-Schrott-Verursacher würden stärker aneinander angeglichen.
Im Rahmen des dokumentierten Systems werde zurzeit nur ein Drittel des in der EU anfallenden Elektroschrotts gesammelt. Das bisherige Rücknahmeziel der EU liege, gemessen an einem jährlichen Elektroschrottaufkommen in der EU von rund 10 Millionen Tonnen, bei 4 Kilogramm Elektromüll je Verbraucher beziehungsweise bei etwa 2 Millionen Tonnen pro Jahr. Bis 2020 werde das E-Schrott-Volumen auf rund 12 Millionen Tonnen ansteigen, schätzt die Kommisison. „Das Endziel der neuen Richtlinie von ehrgeizigen 85 Prozent des gesamten Altgeräteanfalls dürfte gewährleisten, dass im Jahr 2020 in der EU rund 10 Millionen Tonnen beziehungsweise ungefähr 20 Kilogramm je Verbraucher separat gesammelt werden.“
Nächste Schritte
Bis spätestens 14. Februar 2014 müssen die Mitgliedstaaten ihre bisherigen Vorschriften für Elektro- und Elektronik-Altgeräte ändern und mit der neuen Richtlinie und den neuen Zielen in Einklang bringen. Verbraucher könnten dann kleine E-Müll-Mengen in großen Einzelhandelsläden abgeben, es sei denn, es könne nachgewiesen werden, dass bestehende alternative Sammelsysteme mindestens ebenso wirksam seien. Ab dem Tag, an dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werde, gelte für Sendungen von Altgeräten, bei denen es sich vermutlich um illegale Abfallverbringungen handelt, die umgekehrte Beweispflicht.
Ab 2016 müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass 45 Prozent des Durchschnittsgewichts aller im Land verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückgenommen werden.
Ab 2018 wird der Geltungsbereich der Richtlinie von den bisherigen Kategorien auf sämtliche Elektro- und Elektronik-Altgeräte ausgedehnt.
Ab 2019 gilt ein Rücknahmeziel von 65 Prozent des Durchschnittsgewichts aller verkauften Elektro- und Elektronik-Altgeräte oder alternativ von 85 Prozent des gesamten Altgeräteaufkommens.
Einige Mitgliedstaaten werden vorübergehend von den neuen Zielvorgaben abweichen können, sofern dies durch einen Mangel an erforderlichen Infrastrukturen oder durch eine geringe Nachfrage nach Elektronikgeräten gerechtfertigt sei. Die Kommission werde die ihr mit der neuen Richtlinie übertragenen Befugnisse nutzen und die Häufigkeit, in der Hersteller an die nationalen Register Bericht erstatten müssen, sowie das Format der Registrierung und Berichterstattung vereinheitlichen. Sie werde einige der mit der neuen Richtlinie eingeführten Änderungen, beispielsweise in Bezug auf den Geltungsbereich, überprüfen, um etwaige unerwünschte Effekte feststellen zu können.