„Unstrittig ist unserer Ansicht nach, dass das Phosphorpotenzial im Klärschlamm angesichts der knappen und für die Lebensmittelproduktion essenziellen primäre Ressourcen genutzt werden muss.“ Das schreibt die DGAW in einem Positionspapier zur Klärschlamm-Verwertung. Diese Tatsache werde weder vom UBA noch vom bayerischen oder baden-württembergischen Umweltministerium bestritten, auch wenn diese die thermische Verwertung der landwirtschaftlichen Aufbringung vorziehen würden.
Die DGAW begrüßt die Entwicklungs- und Vermarktungsanstrengungen zur Phosphorrückgewinnung aus der Flüssigphase des Frischschlammes oder aus Aschen der Klärschlamm-Verbrennungsanlagen. Seit Jahren fordere die Gesellschaft eigenen Worten zufolge daher auch die Errichtung von Monoablagerungsbereichen für phosphorreiche Asche aus Verbrennungsanlagen.
Klärschlämme seien Schadstoffsenken, weshalb sich in ihnen die Überreste der menschlichen Lebensweise fänden. Neben den Schwermetallen seien dies vermehrt organische Verbindungen und Arzneimittelreste. Ein Einsatz in der Landwirtschaft sei daher, trotz der Rückführung von Phosphor, den anderen Düngemittel ersetzenden Inhaltsstoffen und der organischen Masse, nur sehr eingeschränkt zu empfehlen. Die DGAW unterstützt die Anstrengungen des Umweltministeriums zur Novellierung der Klärschlammverordnung mit verschärften Grenzwerten. „Aus diesem Grund können wir nicht nachvollziehen warum der Bund der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) eine Ausweitung der landwirtschaftlichen Verwertung fordert. Wir raten vielmehr zu einer ehrlichen Diskussion über Chancen und Risiken der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlämmen.“