Die bisherige Regelung, dass für die Berechnung der Garantiesumme pro Lampe ein Durchschnittsgewicht von 120 Gramm zugrunde gelegt wird, soll ab dem 1. Januar 2013 durch die Anwendung der tatsächlichen Gewichte ersetzt werden. Dieses reale Gewicht wird auch als Berechnungsgrundlage für den Abholalgorhythmus angewandt. Die aufwendige Angabe der Stückzahlen wird dann nicht mehr notwendig sein.
Diese Entwicklung trägt dem vermehrten Einsatz von LED-Lampen Rechnung, welche als besonders umweltfreundlich gelten (kein Quecksilber). Da die LED-Lampen größtenteils ein geringeres Stückgewicht haben, reduzieren sich bei diesen die Preise für die Abwicklung gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG).
Außerdem wird mit dieser Regelung die gewichtsbezogene Systematik der Abwicklung aller anderen Gerätearten übernommen.
Der Full-Service-Anbieter take-e-way begrüßt diese neue Verwaltungspraxis, weil sie die neuesten technischen Entwicklungen widerspiegelt. Außerdem unterstützt diese neue Regelung die Forderung von take-e-way, dass die ohnehin dominante Marktstellung der unter Lightcycle organisierten Hersteller nicht weiter gestärkt wird.