Städte und Gemeinden hätten zahlreiche Möglichkeiten, um die Gebührenbelastung der Bürger zu senken, doch diese würden nur selten genutzt. Mancherorts seien die Gebühren in diesem Jahr sogar gestiegen. Viele Kommunen würden verhindern, dass Bürger Müllgebühren sparen können, wenn sie vermehrt Abfall trennen und dadurch weniger Restmüllverursachen, so der Vorwurf des Steuerzahlerbundes. Durch die Festelegung eines so genannten Mindestrestmüllvolumens stellten Kommunen den Verbrauchern Tonnen vor die Haustür, die sie gar nicht füllen könnten.
Der Bund der Steuerzahler hat nach eigenen Angaben 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu ihren Abfall- und Abwassergebühren befragt. Lediglich 71 Städte und Gemeinden gaben an, dass Sie darauf verzichten, ein Mindestrestmüllvolumen pro Woche und Person in ihrer Abfallsatzung festzulegen. Die meisten Kommunen hingegen unterstellen laut Steuerzahlerbund, dass jede Person im Haushalt pro Woche eine bestimmte Menge Müll mindestens verursacht.
Die Spanne dieses Mindestrestmüllvolumens reicht den Angaben zufolge von 3,75 Liter pro Person und Woche in Horn Bad-Meinberg bis zu 40 Liter in Mülheim an der Ruhr. Wie der Steuerzahlerbund einräumt, könnten die Bürger in jenen Kommenen, die ein sehr hohes Mindestrestmüllvolumen in ihrer Satzung festgelegt haben, bei nachgewiesener Müllvermeidung und -trennung eine Verringerung des Mindestrestmüllvolumens beantragen. In Mülheim an der Ruhr beispielsweise lasse sich das Mindestrestmüllvolumen unter gewissen Vorraussetzungen auf zehn Liter pro Person und Woche senken.
Wie es weiter heißt, gebe es bei den Abfallgebühren unverändert „Spitzenreiter“ im positiven wie negativen Sinne. Während bei einwöchiger Leerung einer 120 Liter-Tonne die Spanne von 158 Euro in Gelsenkirchen bis 698 Euro in Mönchengladbach reiche, liege die Bandbreite bei zweiwöchentlicher Leerung am unteren Ende bei rund 137 Euro in Gladbeck und am oberen Ende bei 451 Euro in Bochum. Bei einer monatlichen Leerung kommen die Gebührenzahler in Paderborn am preiswertesten weg (103 Euro). Dagegen zahlen sie in Neukirchen-Vluyn 437 Euro.
Hinsichtlich verschiedener Möglichkeiten zur Reduzierung der Entsorgungskosten verweist der Steuerzahlerbund auf europaweite Ausschreibungen. Dies habe zum Beispiel in Erkelenz, Rösrath und Vettweiß dazu geführt, dass die Kommunen ihre Abfallgebühren für die privaten Haushalte senken konnten (Erkelenz von 315 auf 218 Euro, Rösrath von 307 auf 288 Euro, Vettweiß von 234 auf 211 Euro). Ebenso effektiv kann aus Sicht des Verbandes die interkommunale Zusammenarbeit sein. In diesem Jahr hätten die Kommunen Laer, Nordwalde und Neuenkirchen eine interkommunale Zusammenarbeit vereinbart und den Abfuhrvertrag EU-weit ausgeschrieben. In der Folge seien die Abfallgebühren für die Bürger zurückgegangen. In Laer von 256 auf 180 Euro, in Nordwalde 264 von auf 216 Euro und in Neuenkirchen bei monatlicher Restmüllabfuhr von 209 auf 186 Euro.
Kritik am Mindestrestmüllvolumen kommt auch vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). Die „Tatsache, dass 325 Kommunen in ihren Abfallsatzungen ein Mindestrestmüllvolumen festgelegt haben“, sei wenig bürgerfreundlich. „Die Festlegung eines Mindestrestmüllvolumens führt zu unnötig hohen Müllgebühren und behindert zugleich die haushaltsnahe Getrenntsammlung werthaltiger Abfälle und somit das Recycling“, so BDE-Präsident Peter Kurth. Die betroffenen Städte und Gemeinden sollten hier schnell umsteuern. „Wir brauchen keinen Restmüllzwang, sondern eine aktive Mitwirkung der Bürger bei der Wertstoffsammlung. Und die erreicht man sinnvollerweise durch konkrete Anreize – wer werthaltige Abfälle getrennt sammelt und somit den Restmüll reduziert, muss über eine sinkende Müllgebühr belohnt werden.“ Es sei eine nicht zu widerlegende Tatsache, dass transparente Ausschreibungen von Entsorgungsdienstleistungen und Wettbewerb dazu führten, dass Kosten und somit Gebühren gesenkt werden könnten.