Der Verband kritisiert vor allem, dass Baden-Württemberg trotz ausreichender Kapazitäten für die Behandlung von Sonderabfällen weiterhin an der Andienungspflicht gefährlicher Abfälle festhält. Dem Mitte April vorgelegten Teilplan „Gefährliche Abfälle“ könne man nicht entnehmen, dass Baden-Württemberg unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei dem Auswahlermessen auch die Erforderlichkeit einer fortbestehenden Andienungspflicht geprüft hat.
Nach Auffassung der DGAW bedürfe es in Baden-Württemberg keiner weiteren Lenkungsfunktion des Landes durch die landeseigene Sonderabfallgesellschaft SAA. Die DGAW fordert, selbst die Kontrollfunktion der SAA nach Einführung der bundesweiten elektronischen Nachweisführung für gefährliche Abfälle auf dem Prüfstand zu stellen.
Darüber hinaus fordert die DGAW, dass über die thermische Behandlung gefährlicher Abfälle in Müllverbrennungsanlagen hinaus auch andere thermische Behandlungsanlagen insoweit geöffnet werden, wie dort bei gegebener technischer Eignung nach immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung gefährliche Abfälle thermisch behandelt werden könnten. Dies sollte mit Rücksicht auf die regionale Verteilung des Abfallanfalls geschehen. Die in Hessen und Bayern in Biebesheim und Bar- Ebenhausen vorhandenen Verbrennungskapazitäten sollten laut DGAW lediglich als Notfallverbund/Ausweichkapazität im Rahmen der Erwägungen zur Entsorgungsautarkie zur Nutzung vorgesehen werden.
Außerdem sei aus dem Teilplan nicht ersichtlich, welche Anstrengungen Baden-Württemberg unternehmen will, um die Menge gefährlicher Abfälle und deren schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren. Die DGAW fordert Anreize für die Abfallerzeuger, damit das Entstehen gefährlicher Abfälle möglichst vermieden wird.
Die dem Teilplan zugrunde liegende Mengenprognose ist laut DGAW ebenfalls nicht ausreichend. Obwohl der Planungszeitraum des Teilplans bis 2021 reicht, wurde lediglich die Statistik aus 2007 bis 2009 fortgeführt, kritisiert die Gesellschaft. Bei der vorliegenden Mengenprognose wurde laut DGAW weder der Rückbau von Kernkraftwerken berücksichtigt, noch notwendige Änderungen der Abfallverzeichnisverordnung auf der Grundlage des international harmonisierten Gefahrstoffrechts.