Ziel sei es ja, so schreibt der Verband in einer Mitteilung, einen wesentlichen Beitrag zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes zu leisten. Diese Ziele sind nach Ansicht des Markenverbandes, der die Interessen der markenorientierten Wirtschaft in Deutschland vertritt, auch im Abfallbereich am besten durch privatwirtschaftliche Erfassung, Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen zu erreichen. Dementsprechend bewertet es der Verband als positiv, dass auf Sortierung und Verwertung im Wettbewerb der privaten Entsorgungswirtschaft gesetzt werde.
Die Einrichtung einer „Zentralen Stelle“, die zur Eindämmung von Missbrauch ein wichtiges Instrument ist, sei ein ganz wesentliches Element des Thesenpapiers. Die Markenwirtschaft begrüße die vorgesehene Rolle der Produktverantwortlichen als Träger dieser Registerstelle. Denn Markenunternehmen sähen sich hohen ökologischen Standards, einer effizienten Kreislaufwirtschaft und wettbewerbsfähigen Kosten besonders verpflichtet. Daher wird der Markenverband eigenen Angaben zufolge den anstehenden Gesetzgebungsprozess zum Wertstoffgesetz auch weiterhin konstruktiv begleiten.