Der Leitfaden der Umweltdirektion der Europäischen Kommission sei an ein zweites Abfallende-Maßnahmen-Paket gekoppelt, erklärt die Confederation of European Paper Industries (CEPI). Dieses betreffe Papier, Kupfer und Glaß und werde vermutlich am 9. Juli vom Regelungsausschuss abgesegnet.
Im Leitfaden zur AbfRRL schreibt die Kommission, dass „der Zeitpunkt, zu dem ein Material oder eine Substanz das Abfallende erreicht, gleichzusetzen ist mit der Vollendung des Rückgewinnungs- und Recyclingprozesses“. CEPI meint, dass im Fall von Papier die Kommission nicht die Erfüllung der End-of-Life-Kriterien als Equivalent zum Recycling bezeichnen sollte.
Das Problem für Abfallentsorgungsunternehmen und Abfallhändlern sei, dass sie durch die neue Interpretation zu „Recyclern“ würden, ohne wesentliche Vorteile daraus ziehen zu können. Im Gegenzuge jedoch wären sie gesetzlich als „Produzenten“ für das Output-Material verantwortlich. Den Entsorgungsunternehmen eine derartige Verantwortung aufzubürden, würde nur die lange Liste der schlecht umgesetzten EU-Umweltmaßnahmen verlängern und nichts zu einem grünen Wachstum in Europa beitrage, übt CEPI Kritik.