Die Kommission hat eigenen Angaben zufolge bei der Umsetzung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle durch Malta verschiedene Mängel festgestellt, unter anderem eine Bestimmung, nach der die maltesischen Vorschriften nur für Erzeugnisse gelten würden, die direkt auf den maltesischen Markt gebracht werden.
Dadurch würden Erzeugnisse ausgeschlossen, die zunächst in anderen Mitgliedstaaten auf den Markt kommen und anschließend nach Malta verbracht werden. Als Folge davon würden nicht alle Verpackungsabfälle so behandelt, wie in den Anforderungen der Richtlinie für die Wiederverwendung, Verwertung und Sammlung von Abfällen vorgesehen sei
Die Kommission hat in dieser Angelegenheit am 14. März 2011 ein Aufforderungsschreiben versandt. Da keine Nachweise vorlägen, dass die Mängel behoben worden sind, übermittelt sie nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme.
Anwortet Malta nicht innerhalb von zwei Monaten, könne die Kommission die Angelegenheit vor den Gerichtshof der Europäischen Union bringen, erklärt die EU-Kommission.