Gütegesicherte Sekundärbrennstoffe werden in Zement- und Großkraftwerken als Ersatz für fossile Energieträger eingesetzt und tragen dort in erheblichem Maße zur Ressourcenschonung bei. Der Heizwert ist bei diesen Prozessen ein wichtiges Kriterium, erklärt die Gütegemeinschaft. Heizwertbezogene Brennstoffeigenschaften steigern die Akzeptanz zwischen Produzenten und Verwertern, und sind in der europäischen Standardisierung sowie bereits in der österreichischen Abfallverbrennungsverordnung umgesetzt.
Aus diesen Gründen hat der Güteausschuss des BGS in seiner 50. Sitzung beschlossen, die zulässigen Schwermetallgehalte zukünftig bezogen auf den Heizwert anzugeben. Das Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung (RAL) hatte das Revisionsverfahren nach Beteiligung der Fach- und Verkehrskreise im Januar 2012 abgeschlossen. Seit Anfang des Jahres gelten nun die geänderten Güte- und Prüfbestimmungen für das RAL-GZ 724, so die BGS.
Mit der Umstellung der Richtwerte hat die Gütegemeinschaft eigenen Worten zufolge außerdem beschlossen, für den Parameter Kupfer im Kontext des RAL-GZ 724 keinen Richtwert mehr festzulegen. Insbesondere für den Parameter Kupfer seien stark schwankende Analyseergebnisse aufgrund der Entmischung beim Zerkleinerungsprozess allgemein bekannt. Der Parameter sei jedoch weiterhin Bestandteil der Gütesicherung von Sekundärbrennstoffen und werde regelmäßig analysiert sowie statistisch ausgewertet. Daher werde Kupfer mit dem Vorgehen für die Parameter Feuchte, Heizwert, Asche und Chlor gleichgesetzt und und erhalte zukünftig den Status „Dokumentationsparameter“.