Die Klage hat die Interseroh Austria gemeinsam mit der Reclay UFH beim Handelsgericht in Wien am 15. Juni eingereicht, wie Alba berichtet. Mit Datum vom 18. Juni 2012 hätten die Interseroh Austria und die Reclay UFH des Weiteren gegen die ARA beim Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht einen Antrag auf Abstellung von kartellrechtlichen Verstößen in den neuen Tarifsystemen der ARA eingebracht.
Franz Sauseng, Geschäftsführer der Interseroh Austria GmbH: „Die neuen Tarifstrukturen der ARA führen unserer Ansicht nach zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung. Dabei setzen wir uns bereits seit Jahren dafür ein, die Quasi-Monopolstellung der ARA aufzubrechen, damit alle Marktteilnehmer sich ihren Dienstleister im freien Wettbewerb auswählen können.“
In der neuen Tarifstruktur der ARA sieht Interseroh eine unzulässige exklusive Bezugsbindung beziehungsweise Koppelung zwischen der Lizenzierung von Haushalts- und Gewerbeverpackungen seitens der ARA sowie eine Diskriminierung zwischen Kunden ohne sachliche Rechtfertigung und eine selektive Preissenkung zur Ausschaltung des Wettbewerbs. Interseroh Austria und Reclay UFH haben daher unter anderem eine einstweilige Verfügung des Kartellgerichts beantragt, wonach die ARA es ab sofort zu unterlassen haben soll, ihren Kunden höhere Haushaltstarife zu verrechnen, wenn sie nicht auch die im Gewerbe anfallenden Verpackungen ausschließlich bei der ARA entpflichten.
Auch nach der heutigen Ankündigung der ARA, ihr neues Tarifangebot wegen der laufenden Prüfung durch das Umweltministerium auf Herbst 2012 zu verschieben, sei die Dringlichkeit der Anträge von Interseroh und Reclay beim Kartellgericht und beim Handelsgericht Wien weiterhin aufrecht, betont die Interseroh-Austria-Mutter Alba.
„Interseroh betreibt ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem für Gewerbeverpackungen und steht damit in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zu ARA“, sagt Sauseng. Ziel der Klage sei es, die Diskriminierung jener ARA-Lizenzkunden im Monopolmarkt für die Entpflichtung von Haushaltsverpackungen zu verhindern, die für Gewerbeverpackungen Wettbewerbsdienstleistungen nutzen.
Laut Sauseng sei es wichtig, dass im Markt nur rechtskonforme Entpflichtungsleistungen angeboten werden. Interseroh sei bestrebt, ihre Leistungen „zum besten Preis-Leistungsverhältnis“ anzubieten. „Außerdem bereiten wir derzeit den Markteinstieg in den noch monopolistisch organisierten Haushaltsmarkt vor und möchten den Kunden auch dort für ihre Verpackungen ein hervorragendes Dienstleistungspaket anbieten“, so Sauseng weiter.
„Die ARA nötigt die Kunden förmlich“
„Mit der neuen Tarifstruktur unternimmt die ARA einen weiteren Versuch, den Wettbewerb im Markt der Verpackungsentsorgung in Österreich zum Erliegen zu bringen“, meint auch Christian Keri, Geschäftsführer der Reclay UFH. „Dabei nutzt die ARA ihre Monopolstellung im Haushaltsbereich aus und nötigt die Kunden förmlich über einen sonst fälligen Strafzuschlag sämtliche Verpackungen bei ihr zu entpflichten.“ Damit verstößt die neue Tarifstruktur nach Ansicht von Reclay UFH sowohl gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen das Kartellrecht als auch gegen die Verpackungsverordnung, die allgemein gültige Tarife für ein und denselben Packstoff vorschreibt.
Das Umweltministerium in Wien habe dem Inkrafttreten der neuen Tarifstruktur der ARA bereits kurz nach ihrer Ankündigung vorläufig einen Riegel vorgeschoben und eine detaillierte Prüfung angekündigt. „Die Prüfung durch das Umweltministerium ist ein wichtiger, erster Schritt. Wir möchten jedoch dauerhaft Rechtssicherheit für alle Kunden, die den freien Wettbewerb im Bereich der Verpackungsentsorgung im gewerblichen Bereich nutzen möchten. Daher halten wir an den Klagen inklusive der Anträge auf einstweilige Verfügung fest. Wir werden uns im Sinne unserer Kunden auch weiter für einen freien Wettbewerb im Bereich der Verpackungsentsorgung und die Öffnung des Marktes im Haushaltsbereich einsetzen“, so Walter Tanzer, Geschäftsführer der Reclay UFH abschließend.