Mit dem Gesetz werde eine entsprechende EU-Richtlinie von 2008 verspätet in nationales Recht umgesetzt. Da das bis Ende 2010 erforderlich gewesen sei, drohe die EU-Kommission dem Land inzwischen mit hohen Strafzahlungen.
Bereits Anfang 2012 sei ein Gesetz „Über Sauberkeit und Ordnung in den Kommunen“ in Kraft getreten. Seitdem müssten die Gemeinden die Firmen auswählen, die auf ihrem Gebiet den Müll abfahren. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern dürften nur eine Firma beauftragen, größere je eine pro Sektor, die auf diesem ausschließlich tätig wird. Zuvor konnten Wohnungsbaugenossenschaften und Hausbesitzer selbst solche Firmen beauftragen, informiert gtai.