Der erste Fall betrifft laut EU-Kommission die Abfallbewirtschaftung auf der Peloponnes, genauer gesagt den nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Mülldeponie in Kiato. Das geltende EU-Recht – Richtlinie über Abfalldeponien – sehe strenge technische Anforderungen für Abfälle und Mülldeponien vor. Mehrere Vor-Ort-Kontrollen hätten jedoch ergeben, dass die Mülldeponie in Kiato äußerst unsachgemäß betrieben werde. Sie verfüge über keine Genehmigung und verstoße gegen EU-Recht.
Aus einem von den griechischen Behörden 2009 vorgelegten Bericht ging hervor, so die EU-Kommission, dass die kommunalen Abwässer in Prosotsani, Doxato, Eleftheroupoli und Vagia nicht der in der Richtlinie vorgeschriebenen Zweitbehandlung unterzogen wurden. In acht weiteren Gemeinden entsprächen die Abwässer nach Behandlung in einer Abwasserbehandlungsanlage nicht den Anforderungen.
Die griechischen Behörden hätten in beiden Fällen Probleme eingeräumt und suchten nach Lösungen. Allerdings seien die erforderlichen Maßnahmen immer noch nicht ergriffen worden, so dass die Kommission Griechenland nun formell auffordert, in beiden Fällen Abhilfe zu schaffen.
Auf Empfehlung des EU-Umweltkommissars Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun zwei begründete Stellungnahmen, in denen sie Griechenland auffordert, die einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß umzusetzen. Erfolgt innerhalb von zwei Monaten keine angemessene Reaktion aus Griechenland, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.