Diese Maßnahmen sollten seit 31. Dezember 2011 getroffen worden sein, sagt die EU-Kommission. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik hat die Kommission daher mit Gründen versehene Stellungnahmen an diese Länder gerichtet, in denen sie eine Frist von zwei Monaten zur Behebung des Problems setzt. Geschieht dies nicht, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Gemäß der Richtlinie 2011/37/EU müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass nach dem 1. Juli 2003 in den Verkehr gebrachte Ersatzteile außer in ganz bestimmten Fällen kein Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertiges Chrom enthalten. Die EU-Kommission übermittelte eigenen Angaben zufolge am 30. Januar 2012 Aufforderungsschreiben an Rumänien und die Slowakei. Rumänien habe geantwortet, dass derzeit über ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie verhandelt werde, das jedoch noch nicht angenommen sei. Das Land habe der Kommission keinen Zeitplan für die Annahme dieses Gesetzes mitgeteilt.
Die Slowakei antwortete laut Kommission, dass im April 2012 ein Erlass zur Umsetzung des EU-Rechts erginge, was bislang aber noch nicht geschehen ist. Deswegen erhalten die beiden Länder eine mit Gründen versehene Stellungnahme, auf die sie binnen zwei Monaten antworten müssen.