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Umweltministerin beanstandet EVS-Beschluss zur Müllgebühren-Erhöhung

Die saarländische Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz, Anke Rehlinger, hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) zur Anhebung der Müllgebühren im Saarland beanstandet. Sie habe die Geschäftsführung aufgefordert, den Beschluss aufzuheben. Diese Entscheidung teilte das Umweltministerium gestern den EVS-Geschäftsführern mit.
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„Wir haben als Rechtsaufsicht des EVS die Abstimmung der Verbandsmitglieder am 2. Mai zu den Abfallgebühren einer eingehenden rechtlichen Prüfung unterzogen und sind zu der Auffassung gelangt, dass der Beschluss wegen eines erheblichen Formmangels rückgängig zu machen ist“, so Rehlinger am Montag.

Die Gemeinden Eppelborn, Mettlach und Merzig seien nicht berechtigt gewesen, an der Abstimmung teilzunehmen, „insoweit“ sie nach Paragraf 3, Absatz 1 des EVS-Gesetzes für Aufgaben der örtlichen Abfallentsorgung aus dem Verband ausgeschieden sind,. So lautet die Begründung im Beanstandungsbescheid des Ministeriums. Eppelborn, Mettlach und Merzig regeln ihre Abfallentsorgung in eigener Regie.

Dem EVS obliegen gemäß Paragraf 2 EVS-Gesetz die überörtlichen Aufgaben der Abfallentsorgung. Darüber hinaus sei er auch für die örtliche Abfallentsorgung, wie zum Beispiel das Einsammeln und Befördern der Abfälle innerhalb der Gemeinden, zuständig. Die örtlichen Aufgaben obliegen ihm so lange, bis eine Gemeinde sie nach den Vorschriften des Paragrag 3 des EVSG selbst wahrnimmt, erklärt das saarländische Umweltministerium.

Hintergrund:

Ausgeschieden aus dem EVS für den Bereich der örtlichen Abfallentsorgung – sogenannte Paragraph-3-Kommunen – sind Lebach, Merzig, Mettlach, Saarbrücken, St. Wendel, Völklingen und Eppelborn. Dennoch hatten sich die Kommunen Eppelborn, Mettlach und Merzig an der Abstimmung zur Gebührenerhöhung am 2. Mai beteiligt. Die ebenfalls aus dem Verband nach Paragraf 3 EVSG ausgeschiedenen Städte Saarbrücken, St. Wendel und Völklingen hätten in der Versammlung ausdrücklich erklärt, dass sie nicht an der Abstimmung teilnehmen, so das Umweltministerium.

Die Verbandsversammlung hatte demnach die Änderungen der Gebührensatzung mit 336 Ja-Stimmen, 313 Gegenstimmen und 93 Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen. Die Satzungsänderungen seien nur mit den Stimmen der „Paragraph-3-Kommunen“ Eppelborn (18 Stimmanteile), Merzig (31 Stimmanteile) und Mettlach (13 Stimmen) durchgesetzt worden.

Quelle: Umweltministerium, mku

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