Zur Begründung schreibe die SPD, so der Deutsche Bundestag in einer Mitteilung, dass für die Mitverbrennungsanlagen oftmals Ausnahmeregelungen bestehen, so dass dort der Müll oftmals kostengünstiger verbrannt werden könnte als in Müllverbrennungsanlagen. Daher sollten bei der anstehenden Novelle der 17. BlmSchV die vorhandenen Ausnahmeregelungen überprüft und eine kontinuierliche Schadstoffmessung festgelegt werden. Grundsätzlich, schreibt die SPD, sollte verhindert werden, dass es durch die Abfallmitverbrennung zu einem Ökodumping komme.
SPD will gleiche Auflagen für alle Verbrennungsanlagen
Die SPD will die Schadstoffbelastung bei der Abfallverbrennung senken. Bei der Novelle der 17. Bundesimmissionsverordnung (17.BlmSchV) sollen daher für Mitverbrennungsanlagen genau dieselben Auflagen gelten wie für reguläre Müllverbrennungsanlagen. Das fordert die SPD in einem Antrag der am heutigen Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages steht.