Zur Begründung schreibe die SPD, so der Deutsche Bundestag in einer Mitteilung, dass für die Mitverbrennungsanlagen oftmals Ausnahmeregelungen bestehen, so dass dort der Müll oftmals kostengünstiger verbrannt werden könnte als in Müllverbrennungsanlagen. Daher sollten bei der anstehenden Novelle der 17. BlmSchV die vorhandenen Ausnahmeregelungen überprüft und eine kontinuierliche Schadstoffmessung festgelegt werden. Grundsätzlich, schreibt die SPD, sollte verhindert werden, dass es durch die Abfallmitverbrennung zu einem Ökodumping komme.
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