In einem Nachprüfungsverfahren wollte der private Abfallentsorger Remondis GmbH & Co. KG die Übertragung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers Region Hannover auf aha für unwirksam erklären lassen, erklärt die Region Hannover in einer Mitteilung. Als Grund habe Remondis angeführt, aha sei „in erheblichem Umfang“ gewerblich tätig: Die Entsorgungsdienstleistungen seien daher neu zu vergeben. In ihrem Beschluss habe die Lüneburger Kammer den Antrag für unzulässig erklärt. Die Kosten des Verfahrens tage Remondis.
Axel Priebs, Umweltdezernent der Region Hannover, begrüßte die Entscheidung: „Es war ein wesentliches Ziel der Regionsbildung, die Abfallwirtschaftsbetriebe des ehemaligen Landekreises und der Landeshauptstadt Hannover zusammenzuführen, um für die Haushalte im gesamten Regionsgebiet eine einheitliche, effiziente Abfallpolitik sicherzustellen.“ Die von der Regionsversammlung und dem Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossene Bildung des Zweckverbandes aha sei die einzige dafür taugliche Rechtsform gewesen. Dies habe 2002 schon damals als Aufsichtsbehörde zuständige Bezirksregierung Hannover bestätigt, die auch die Rechtmäßigkeit der vereinbarten Verbandssatzung festgestellt habe.
„Zwischen der Region und aha besteht kein ausschreibungspflichtiges Auftragsverhältnis, sondern aha ist als Zweckverband eigenständig öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Eine funktionierende Abfallwirtschaft, die die Ziele des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – Vermeidung, Verwertung, umweltverträgliche Beseitigung – erfüllt, ist eine der wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge, die aha vorbildlich wahrnimmt“, so Priebs.