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Verheugen: „Kreislaufwirtschaftsgesetz ist europarechtswidrig“

Günter Verheugen, ehemaliger EU-Industriekommissar und Vizepräsident der EU-Kommission, hält das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für "krass europarechtswidrig". Das sagte Verheugen während einer Podiumsdiskussion im Rahmen der IFAT Entsorga in München. Das KrWG setze die europäische Abfallrahmenrichtlinie nicht richtig um und stelle "unsinnigerweise Müllverbrennung und Recycling gleich".
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Darüber hinaus unterbinde das Gesetz den Wettbewerb, indem es Kommunen das Recht einräume, Wertstoffe ohne jede Ausschreibung für sich zu beanspruchen – selbst wenn eine private Dienstleistung preisgünstiger wäre. „Und ich warne Kommunen davor, mit Rohstoffen zu spekulieren, die volatiler sind als der DAX“, sagte Verheugen.

Ende April hatte bereits der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) bei der Europäischen Kommission zwei Beschwerden gegen die Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in Deutschland eingereicht. Ebenso hob Verheugen hervor, dass das Umsatzsteuerprivileg für öffentlich-rechtlich organisierte Entsorger „nicht nur europarechtswidrig ist, sondern auch für ein hohes Maß an Ineffizienz sorgt“.

Grenz: “Gesetz sorgt für schlechten Service und hohe Preise“

Thorsten Grenz, CEO von Veolia Umweltservice betonte bei der Podiumsdiskussion: „Wir möchten uns einem fairen Wettbewerb stellen und beweisen, dass wir es besser können. Das aber wollen die Kommunen verhindern und ohne einen Leistungsvergleich an kommunale Betriebe vergeben. Die Folgen sind absehbar: Ein kommunales Monopol führt zu schlechtem Service, hohen Preisen und weniger Fortschritt beim Recycling. Unter dem Druck kommunaler Interessen vergibt Deutschland die Chance, die Kreislaufwirtschaft weiter voran zu bringen.“

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sei „völlig verunglückt“, sagte Grenz. Es führe zu der absurden Situation, dass die Kommune beliebig an der Preisschraube drehen und dann Sekundärrohstoffe in ineffizienten Müllverbrennungsanlagen verheizen könne. Grenz: „Das wirft uns um Jahrzehnte zurück. Der Begriff ‚Daseinsvorsorge’, mit dem dieser Eingriff in den Wettbewerb zu Lasten der Bürger und der Umwelt rechtfertigt wird, vernebelt völlig die Kollateralschäden.“

Quelle: Veolia Umweltservice, mku

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