Diese von Italien verlangte Bescheinigung sei von gebietsfremden Transportunternehmen praktisch nicht zu erlangen und weitgehend in das Ermessen der zuständigen Behörden gestellt gewesen, so der BGL. In der Folge sei es zu einer massiven Störung des freien Warenverkehrs gekommen.
Daraufhin hatte der BGL zusammen mit anderen europäischen Transportverbänden eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Kommission habe Italien mittlerweile veranlasst, sein umstrittenes Gesetz Nr. 35 vom 7. April 2012 am 26. April 2012 wieder abzuschaffen. Infolge der gesetzlichen Regelung sei es durch Besorgnis erregende Versorgungsengpässe zwischenzeitlich zu erheblichen Auswirkungen auf kunststoffverarbeitende Unternehmen gekommen.
Ohne die Intervention der Verbände und das erfolgreiche Wirken der EU-Kommission bei der Wiederherstellung europäischen Rechts wären schon bald weitere Branchen einschneidend betroffen gewesen, führt der BGL weiter aus.