Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Böblingen geht nach Schilderung der Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV) davon aus, dass gewerbliche, private Schrottsammlungen grundsätzlich verboten und nicht genehmigungsfähig seien. „Die Kommunen müssen sich dringend zügeln“, so der BDSV-Präsident weiter.
Die BDSV nimmt den Böblinger Fall zum Anlass, die kommunalen Abfallwirtschaftsbetriebe an die derzeitige und künftige Rechtslage bei gewerblichen Sammlungen von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen zu erinnern: Diese seien grundsätzlich zulässig. Sie stünden auch nicht unter einem Genehmigungsvorbehalt der Behörden. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sehe lediglich vor, dass gewerbliche Sammlungen bis zum 31. August 2012 angezeigt werden müssen. Unterbinden könnten die Behörden die Aktivitäten privater Wertstoffsammler nur dann, wenn überwiegende öffentliche Interessen gegen ihre Durchführung sprechen.
Nach Überzeugung der BDSV liegen diese Voraussetzungen im Falle von Kleinsammlungen generell nicht vor. Ganz im Gegenteil: Die Bundesregierung selbst war es, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens des Kreislaufwirtschaftsgesetzes darauf verwiesen hat, dass Kleinsammlungen ökologisch sinnvoll sind und ein wichtiges Service-Angebot für die Bürger darstellen.