Altpapier könne aus der Abfalleigenschaft entlassen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen, beispielsweise im Hinblick auf die Qualität erfüllt seien, erklärt der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse). Papiere aus dem Hygienebereich als Bestandteil von gewerblichen Sammlungen oder solche, die mit Bioabfällen kontaminiert seien, könnten grundsätzlich nicht aus der Abfalleigenschaft entlassen werden.
Darüber hinaus müssten die Altpapierunternehmen selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Das Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb reiche nicht aus, es müsse ein Qualitätsmanagementsystem vorgehalten werden, das alle drei Jahre von einem Umweltgutachter kontrolliert werde.
Altpapier kann nach Ansicht der Experten nur zum Produkt werden, wenn alle Behandlungsschritte vorgenommen wurden, ehe bevor das Material in den Papier-Pulper eingebracht wird. Dabei bestehe keine Pflicht zur Teilnahme an End-of-Wast-Prozess. Allerdings zeichnete sich während des Workshops die Erwartung der Papierindustrie an die Altpapierunternehmen ab, zukünftig Altpapier als Produkt zur Verfügung zu stellen, so der bvse.
Vorteile für Altpapierbranche fraglich – Mehraufwand garantiert
Für die Unternehmen der Altpapierbranche seien direkte Vorteile von einem vorzeitigen Abfallende nicht erkennbar. Zu rechnen wäre jedoch sicherlich mit mehr Bürokratie sowie finanziellem und technischem Mehraufwand. bvse-Altpapierexperte Thomas Braun machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Altpapierunternehmen bereits heute – ohne den Status Produkt – die Papierindustrie mit jährlich rund 16 Millionen Tonnen Altpapier beliefert.
Die Unternehmen müssten daher genau abwägen, so der bvse-Geschäftsführer, ob eine Vermarktung von Altpapier als Produkt ein tragfähiges Modell für die Zukunft darstellt. Noch fehlt dazu jedoch eine rechtliche Grundlage; die entsprechende EU-Verordnung wird noch beraten und soll in diesem Jahr verabschiedet werden.