Die beiden Handelsunternehmen haben nach DUH-Angaben letzte Woche eine entsprechende Unterlassungserklärung unterzeichnet, die seit gestern wirksam ist. Sie untersage ihnen auch die Behauptung, dass die Tragetaschen „nach neuesten Umweltrichtlinien soweit wie möglich aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt“ werden. Bereits in der vergangenen Woche hätten Aldi Nord und Aldi Süd auf Druck der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation ihre umstrittenen Bioplastiktüten aus dem Sortiment genommen.
Die DUH hatte Mitte April auf die ihrer Meinung nach irreführende Werbung für Tragetaschen aus biologisch abbaubarem Bioplastik hingewiesen und die drei Handelsketten Aldi Nord, Aldi Süd und Rewe wegen Verbrauchertäuschung abgemahnt. „Entgegen dem auf den Tüten bewusst vermittelten Eindruck von Nachhaltigkeit, sind die Einwegplastiktüten weder umweltfreundlicher als herkömmliche Plastiktüten noch werden sie in deutschen Kompostierungsanlagen regelmäßig kompostiert“, argumentiert die Deutsche Umwelthilfe.
Nach Recherchen der DUH unter über 80 deutschen Kompostwerken geben 98 Prozent der Kompostierungsanlagen an, keine Biokunststoffe zu kompostieren. In der Regel würden Bioplastiktüten dort gemeinsam mit anderen Plastikfolien als Störstoffe aussortiert und anschließend entsorgt. Für eine Eigenkompostierung sind die zu „100% kompostierbaren“ Tüten nach Herstelleraussagen nicht vorgesehen.
Im Gegensatz zu Aldi Nord und Aldi Süd habe Rewe sich bislang nicht bereit erklärt, die irreführenden Behauptungen auf den entsprechenden Bioplastiktüten zu unterlassen. Bislang habe das Unternehmen in einer Pressemitteilung vom 12. April lediglich angekündigt, den Verkauf der als „biologisch abbaubar“ bezeichneten Plastiktüten vorübergehend auszusetzen. Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung läuft laut DUH bis Donnerstagmittag. Falls Rewe keine Erklärung abgibt, werde die DUH gerichtliche Schritte einleiten.