Für den 17. April habe das Bundeswirtschaftsministerium mehrere Verbände – darunter die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen (BDSV), den Verband Deutscher Metallhändler (VDM) und den Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) – zu einer Besprechung nach Berlin eingeladen. In dieser ging es laut BDSV-Newsletter speziell um die in dem Verordnungsentwurf vorgesehene Einstufung der festen Gemische als „allgemein wassergefährdend“ und um die Anforderungen an diese festen Gemische. Unstrittig sei, dass unter den Begriff „feste Gemische“ auch Abfälle – somit in der Regel auch Schrotte – fallen.
„Wir haben noch einmal unseren grundsätzlichen Standpunkt wiederholt“, erklärt die BDSV: „Kommt die VAUwS so, wie sie vom BMU erarbeitet worden ist, wären viele Recylingbetriebe wegen der naheliegenden Verpflichtung zur weitergehenden Befestigung der Betriebsflächen bzw. zu deren Überdachung in ihrer Existenz bedroht.“
Die Verbände befürchten, dass die VAUwS den Genehmigungsbehörden ein Instrument in die Hand gebet, aufgrund dessen für Recyclingbetriebe Auflagen festgesetzt werden, die weit über das derzeitige Maß nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz hinausgingen.
Das Bundeswirtschaftsministerium habe bei der Besprechung zugesagt, mit dem Bundesumweltministerium verhandeln zu wollen, berichtet die BDSV von einem Erfolg dieses Gesprächs. Das Bundeswirtschaftsministerium rechne damit, dass der Kabinettsbeschluss erst in der zweiten Jahreshälfte 2012 zustande kommen werde.