Das Gericht habe mit seiner Entscheidung das Vorgehen der Einzelhändler gestärkt, auf nachhaltige Produkte aus Biokunststoffen zu setzen, meint die Interessenvertretung der europäischen Biokunststoffindustrie. Das Material der Tragetaschen sei von einem unabhängigen Expertenlabor getestet und von einem ebenfalls unabhängigen Zertifizierungsunternehmen nach der europäischen Norm DIN EN 13432 als industriell kompostierbar zertifiziert worden. Diese Tragetaschen seien für den Konsumenten klar am „Keimling“-Logo zu erkennen.
„Unsere Industrie setzt verstärkt auf den Dialog mit den Kompostierern, der gesamten Entsorgungswirtschaft sowie weiteren Interessengruppen“, so Andy Sweetman, Vorstandsvorsitzender von European Bioplastics. „Eine gute Zusammenarbeit über die gesamte Wertschöpfungskette ist für eine effiziente Bioabfallverwertung besonders wichtig. Kompostierbare Biokunststoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können dazu beitragen, die gesammelte Menge an Bioabfall zu erhöhen und nutzen so dem Konsumenten, den Kompostierern und der Umwelt.“
Außerdem bestpnden die im Handel erhältlichen kompostierbaren Tüten zu mindestens 30 Prozent, in Einzelfällen zu über 50 Prozent, aus erneuerbaren Rohstoffen. Dieses Mischverhältnis garantiere eine gute Funktionalität der Tüte sowie die Möglichkeit zur mehrfachen Verwendung. Die Industrie arbeite daran, den erneuerbaren Anteil des Materials stetig zu erhöhen. Biokunststoffe sind nach Ansicht von European Bioplastics dabei, aus der Nische zu treten und werden zunehmend sichtbarer für den Verbraucher. Immer mehr Kunststoffprodukte in Deutschland würden teils oder vollständig auf Basis erneuerbarer Rohstoffe hergestellt. Im Zuge von Umwelt- und Klimaschutz sowie vor dem Hintergrund schwindender Erdölvorräte sei dies eine notwendige Umstellung.