Mit der grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie soll laut VKU die vermehrte Nutzung umweltfreundlicher Energieerzeugnisse sowie die Energieeffizienz selber gestärkt, als auch Wettbewerbsverzerrungen durch die Aufhebung von Sonderregelungen verringert und nachhaltiges Wachstum befördert werden.
Die Einführung der CO2-Steuer sei dabei das zentrale Element der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Neuregelung. Der Verband kommunaler Unternehmen sieht jedoch bei ihrer konkreten Ausgestaltung Anpassungsbedarf: „Um einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, muss die CO2-Steuer passgenau in das System der bestehenden Klimaschutzinstrumente eingegliedert werden“, unterstrich VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.
Erste Voraussetzung dafür sei, wie auch von der EU-Kommission vorgeschlagen, dass die CO2-Steuer nicht für Bereiche, die am Emissionshandel teilnehmen, erhoben werde. Dies würde zu einer unzulässigen Doppelbelastung führen. Darüber hinaus müssten Entlastungen jedoch auch auf die CO2-Steuerkomponente bezogen werden. Derzeit sei dies nur für die Energieverbrauchsteuer vorgesehen. „Um den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) weiter voranzutreiben, ist eine Ausweitung der Entlastungen auf die CO2-Steuer unerlässlich“, betont der VKU-Hauptgeschäftsführer. Andernfalls würden vor allem kleinere KWK-Anlagen zukünftig steuerlich stärker belastet, was eine weitere Hürde für deren Wirtschaftlichkeit wäre. „Hier hätten wir uns schon eine entsprechende Positionierung des Europäischen Parlaments gewünscht“, so Reck.
Der VKU begrüßt jedoch die Empfehlung des Europäischen Parlaments, Steuersätze nicht automatisch an den Verbraucherpreisindex anzupassen. „Dies würde den Zielen der Richtlinie und dem Verbraucherschutz nicht gerecht werden. Ohne Berücksichtigung weiterer gesamtwirtschaftlicher Faktoren wäre mit stetigen Steuererhöhungen zu rechnen“, so Reck abschließend.