Ringman-Beck erinnert daran, dass das Prinzip von verpflichtenden vergleichbaren Umweltnormen bereits in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen verankert sei. Es sei ebenfalls Bestandteil der internationalen Baseler Konvention über Abfallverbringungen. „Somit verstößt das italienische Gesetz weder gegen europäisches Recht noch gegeninternationales Recht“, betonte Ringman-Beck. „Es unterstützt zudem die europäischen Ideen eines grünen Wachstums, Ressourceneffizienz und der Recyclinggesellschaft“, fügte CEPI-Director-General Teresa Presas an.
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