Ringman-Beck erinnert daran, dass das Prinzip von verpflichtenden vergleichbaren Umweltnormen bereits in der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und in der Verordnung über die Verbringung von Abfällen verankert sei. Es sei ebenfalls Bestandteil der internationalen Baseler Konvention über Abfallverbringungen. „Somit verstößt das italienische Gesetz weder gegen europäisches Recht noch gegeninternationales Recht“, betonte Ringman-Beck. „Es unterstützt zudem die europäischen Ideen eines grünen Wachstums, Ressourceneffizienz und der Recyclinggesellschaft“, fügte CEPI-Director-General Teresa Presas an.
CEPI lobt Italiens neue Abfallverbringungsregeln
Die Confederation of European Paper Industries (CEPI) befürwortet die neuen Regelungen des italienischen Umweltministeriums. Dieses hat ein Gesetz erlassen, das bei Abfalltransporten von und nach Italien die Mitführung einer zusätzlichen Bescheinigung verlangt. „Das setzt globale Umweltstandards beim Recycling um“, sagte Jori Ringman-Beck, Direktor der CEPI-Sparte Recycling, Products and Environment, beim bvse-Altpapiertag in Düsseldorf.