Die Verbände machen deutlich, so der BGL, dass Abfalltransporteure den geforderten Nachweis nur schwerlich erbringen können. Weil die Beförderer nicht in das eigentliche Genehmigungsprozedere eingebunden seien, liege die Erteilung einer amtlichen Bestätigung eines solchen Nachweises im Ermessen der zuständigen Behörde. Darüber hinaus sehen die Verbände in ihrem Schreiben durch diese Regelung den freien EU-Warenverkehr behindert. Aus diesem Grund drängen die Verbände die Kommission zur baldigen Intervention in Italien.
Die Verbände erläuterten der Europäischen Kommission, dass bereits die ersten Unternehmen von den Auswirkungen des italienischen Gesetzes betroffen sind, deren Lkw nicht mehr be- oder entladen werden. Insbesondere bei Kunststoff verarbeitenden Unternehmen sei es dadurch schon zu ersten Besorgnis erregenden Versorgungsengpässen gekommen. Bei einigen der Betriebe drohe die Produktion innerhalb weniger Tage zum Stillstand zu kommen, wenn keine geeigneten Maßnahmen getroffen würden.
Der BGL und seine Schwesterverbände befürchten, dass weitere Branchen schnell folgen könnten. Die aus dem italienischen Gesetz resultierenden wirtschaftlichen Auswirkungen, nämlich der nahezu vollständige Stopp aller entsprechenden Abfalltransporte, könnten schnell existenzgefährdende Dimensionen für viele Betriebe in der Europäischen Union annehmen.