Dieses Kontrollverfahren umfasse die Identifikation und Kennzeichnung der Abfälle, die Verwendung von Begleitscheinen sowie die Bewilligungspflicht für Entsorgungsunternehmen, führt das Bundesamt für Umwelt weiter aus.
Zweck dieser Vollzugshilfe ist laut BAFU, die rechtlichen, verfahrensmäßigen und technischen Grundlagen für den Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen in einem Dokument zusammenzufassen. Der grenzüberschreitende Verkehr mit Abfällen und der Verkehr mit Sonderabfällen zwischen Drittstaaten, an dem Schweizer Unternehmen beteiligt sind oder von solchen organisiert wird, seien nicht Thema dieser Vollzugshilfe.
Die Vollzugshilfe richte sich in erster Linie an die kantonalen Fachstellen, die für den Vollzug der Vorschriften betreffend Inlandverkehr mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen zuständig sind; andererseits dient sie auch dazu, Inhaber von Abfällen darüber zu orientieren, wie sie vorgehen müssen, um sich rechtskonform zu verhalten.