Das sei durch den engen Dialog mit den involvierten Branchenverbänden gelungen. Es sei erfreulich und wichtig, so der Präsident des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) weiter, dass Kompost – hergestellt aus Biotonneninhalten – auch weiterhin auf Flächen des Feldgemüseanbaus ausgebracht werden dürfe.
Positiv sei zudem, dass die bestehenden Regelungen zur Bodenuntersuchung hinsichtlich der Probenahme, Analytik und Berichterstattung nicht – wie ursprünglich vorgesehen – verschärft worden seien und es auch weiterhin bei den Erleichterungen für gütegesicherte Komposte bleibe. Die Mehraufwendungen, die sich aus den in der Verordnung verankerten strengeren Nachweis-, Dokumentations- und Meldepflichten ergeben, trage die Branche mit, so Kurth.
Der BDE hat sich eigenen Angaben zufolge in einer gemeinsamen Initiative mit zehn weiteren Verbänden aktiv in das Novellierungsverfahren eingebracht und so mit dafür gesorgt, dass durch die vorliegende Verordnung Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine Fortentwicklung im Bereich der Bioabfallverwertung ermöglichen.