Um Verluste innerhalb der Unternehmensgruppe steuerlich verrechnen zu können, habe bisher ein sogenannter Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden müssen. Die Tochtergesellschaft muss sich verpflichten, ihren gesamten Gewinn an die Muttergesellschaft abzuführen. „Schon hier beginnen die Probleme“, schreibt der DIHK in seinem aktuellen Newsletter: „Welchen Wortlaut muss der Vertrag haben? Welcher Gewinn muss abgeführt werden – der steuerliche oder der handelsrechtliche? Müssen aufgelaufene Verlustvorträge vorher verrechnet werden? Die Liste möglicher Fehlerquellen ist lang.“ Viele steuerliche Organschaften würden deshalb nachträglich von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, was zu hohen Steuernachzahlungen bei Betriebsprüfungen führe.
In den meisten Staaten der EU wird nach Auskunft des DIHK auf den Gewinnabführungsvertrag verzichtet. Oft reiche – wie zum Beispiel in Frankreich – der gemeinsame Antrag der Unternehmen auf Gruppenbesteuerung. Die Politik habe sich jetzt des Themas angenommen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident Nicolas Sarkozy haben Ideen vorgestellt, wie das deutsche und französische Steuerrecht angeglichen werden können. So ist laut DIHK unter anderem von einer weitgehenden Übernahme der französischen Gruppenbesteuerung die Rede.
Die Regierungskoalition in Deutschland hat den Vorschlag nochmals kürzlich in einem Zwölf-Punkte-Papier zur Vereinfachung des Unternehmensteuerrechts aufgegriffen. Gemeinsamer Tenor: Der Gewinnabführungsvertrag soll wegfallen. Die mit dem Abschluss eines solchen Vertrages verbundenen möglichen Fehlerquellen würden damit für die Unternehmen entfallen.
Die Tücke liegt im Detail
Bei der Modellwahl der zukünftigen Gruppenbesteuerung sei man sich allerdings uneins. Die Wirtschaft befürworte eine einfache Zusammenrechnung der steuerlichen Ergebnisse der beteiligten Unternehmen. Die Finanzverwaltung hingegen möchte eine Verrechnung von Verlusten nur so weit zulassen, wie diese auch von dem anderen Unternehmen wirtschaftlich getragen werden kann. Dieses Modell kritisieren die Unternehmen aber als zu unflexibel, teilt der DIHK mit. Es würde wiederum erfordern, dass die Unternehmen auf vertraglicher Basis die Übernahme von Verlusten vereinbaren. Die bisherigen Probleme des Gewinnabführungsvertrages würden somit nur an eine andere Stelle verschoben.
„Eine moderne Gruppenbesteuerung lässt keinen Platz mehr für einen Gewinnabführungsvertrag“, meint der DIHK. Das habe die Politik richtig erkannt. Jetzt sollte sie den Vorschlag zügig umsetzen. Werde dabei auch an eine Anhebung der Mindestbeteiligung an Tochterunternehmen (bisher 50 Prozent) gedacht, müssten aber die tatsächlichen Beteiligungsstrukturen in den Unternehmen berücksichtigt werden. Die von der Finanzverwaltung vorgeschlagenen 95 Prozent erfüllen viele Unternehmen nicht – realistisch wären maximal 75 Prozent.