Hersteller von Produkten sind gemäß Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen, die sie in Verkehr bringen, zurückzunehmen und verwerten zu lassen. Sie müssen unter anderem sogenannte Vollständigkeitserklärungen abgeben, in der Art und Menge der Verpackungen detailliert aufgeführt werden. 96 Kreisverwaltungsbehörden kontrollierten, ob die Unternehmen diese Vorgaben einhalten und ihre Verpackungen ordnungsgemäß entsorgen lassen.
So seien im Jahr 2010 Vollständigkeitserklärungen von 526 bayerischen und 92 ausländischen Unternehmen geprüft worden, sagt das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. 178 Unternehmen seien angeschrieben worden, die keine Vollständigkeitserklärungen abgegeben hätten.