Fördermittel in Höhe von annähernd 45 Millionen Euro fallen auf den Bereich „Wasserbau“. Hiermit werden vor allem Hochwasserschutzmaßnahmen wie der Bau von Hochwasserrückhaltebecken und gewässerökologische Maßnahmen wie Renaturierungen oder die Herstellung der Durchgängigkeit von Gewässern für Fische und andere Organismen gefördert. Das teilt das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg mit.
Verbesserungen im Bereich der Abwasserbeseitigung unterstütze das Land mit rund 41 Millionen Euro. Hierunter falle beispielsweise die Förderung in Höhe von circa 5,3 Millionen Euro für die landkreisübergreifende Strukturverbesserungsmaßnahme des Abwasserzweckverbandes Ostrachtal. Die fünf kleinen, sanierungsbedürftigen Kläranlagen, die bislang die Abwässer der Gemeinden Königseggwald, Hoßkirch, Riedhausen, Unterwaldhausen, Guggenhausen und Fleischwangen reinigen, sollen stillgelegt werden. Zukünftig werde das gesamte Abwasser der Verbandsgemeinden auf der zugehörigen Kläranlage in Ostrach gereinigt werden, welche in diesem Zuge erweitert werden soll. Dies führt sowohl zu einer besseren Reinigungsleistung als auch zu einem stabileren und energieeffizienteren Betrieb.
20 Millionen Euro für Sanierung kommunaler Altlasten
Die Sanierung kommunaler Altlasten unterstützt das Land laut Angabend des baden-württembergischen Landesumweltministeriums mit insgesamt 20 Millionen Euro. Hohe Priorität genieße die Altablagerung „Kohlebandbrücke“ als Teil des früheren „Kraftwerksgeländes Ost“ auf dem heutigen Werksgelände des EnBW-Kraftwerks in Stuttgart-Ost. Hierfür seien 8,8 Millionen Euro vorgesehen, das entspreche 75 Prozent der Gesamtkosten von über 11,8 Millionen Euro für den ersten Bauabschnitt.
Bei der nun veröffentlichten Aufstellung des Förderprogramms „Wasserwirtschaft und Altlasten 2012“ handele es sich um von den Kommunen beabsichtigte, aber noch nicht bewilligte Maßnahmen, erklärt das Landesumweltministerium. Die endgültige Förderung der einzelnen Maßnahmen erfolge durch separaten Bewilligungsbescheid. Größere Altlastenmaßnahmen würden Mitte des Jahres von einem Verteilungsausschuss bewertet und endgültig zur Förderung freigegeben.