Laut dem geplanten Gesetz müssen einheimische Hersteller ebenso wie Importeure elektronischer Geräte künftig für die Wiederverwendung von 50 Prozent der durch ihre Verkäufe verursachten Müllmengen sorgen, führt gtai weiter aus. Ab 2020 werdedie Entsorgung elektronischen Mülls auf Mülldeponien verboten. Die einzige Ausnahme bildeten Nebenprodukte der Wiederaufbereitung und der Wiederverwendung elektronischer Abfälle, die auch dann auf Deponien entsorgt werden dürften.
Angesichts der großen Mengen elektronischer Geräte, die in Israel verkauft werden, werde der Aufbau eines Recycling-Kreislaufs für elektronischen Müll eine rege Nachfrage nach einschlägigen Anlagen und Ausrüstungen, aber auch nach Know-how nach sich ziehen. Damit bieten sich nach Einschätzung von gtai deutschen Firmen, die in diesem Segment weltweit zu den Marktführern gehören, zahlreiche Geschäftschancen
Zur Webseite des Ministeriums (in Englisch):
http://www.sviva.gov.il/bin/en.jsp?enPage=e_homePage
Mehr dazu erfahren Sie auf der gtai-Website unter:
http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/trade.html