Neben dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der bereits am 12. März tagte, haben sich ferner der Innenausschuss und der Wirtschaftsausschuss einstimmig für das Papier ausgesprochen.
Der Entwurf wird nun in der bestehenden Fassung dem Plenum des Bundesrates vorgelegt, der am 30. März über den Vorschlag abstimmen soll.
Sollte dieser mehrheitlich angenommen werden, darf Dünger auf Basis von Bioabfällen wie bisher auf Feldgemüseanbauflächen ausgebracht werden. Darüber hinaus könnten Bodenuntersuchungen weiterhin nach der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) erfolgen. Zudem blieben gütegesicherte Dünger aus getrennt gesammelten Bioabfällen von einer Bodenuntersuchung befreit.