Die Qualität der Zertifizierung der Erstbehandlungsanlagen stelle einen zentralen Baustein zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Europa-einheitlichen Vorgaben des ElektroG zur Berechnung der Quoten dar.
Durch die Zertifizierung sollen laut UBA zum einen die technischen Standards bei der Entsorgung sichergestellt werden. Eine technisch minderwertige Verwertung soll vermieden werden, um ökologische Risiken zu verringern und in den Elektroaltgeräten
enthaltene Wertstoffe dem Stoffkreislauf verfügbar zu machen. Zum anderen soll die
Zertifizierung die Qualität der entsprechenden Datenerfassung bei den EBA gewährleisten
Ziel des UBA-Forschungsvorhabens „Zertifizierung und Monitoring ElektroG –
Harmonisierung und Weiterbildung“ war es daher, in Zusammenarbeit mit den Zertifizierern die Qualität der Datenerfassung bei der EBA und die Einhaltung der technischen Anforderungen zu unterstützen.