Arbeitshilfe für Zertifizierung und Monitoring von EBA

Die Qualität der Datenerfassung und des –monitoring bei den Erstbehandlungsanlagen (EBA) für E-Schrott ist von zentraler Bedeutung für die Ermittlung und Meldung der Quoten an die EU-Kommission. Entsprechend der Vorgaben des ElektroG werden die EBA jährlich zertifiziert. Das Umweltbundesamt (UBA) legt nun mehrere Arbeitshilfen für die Zertifizierung vor. Dabei handelt es sich um eine einheitliche Prüfliste, einen Prüfbericht und entsprechendes Schulungsmaterial.

Die Qualität der Zertifizierung der Erstbehandlungsanlagen stelle einen zentralen Baustein zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Umsetzung der Europa-einheitlichen Vorgaben des ElektroG zur Berechnung der Quoten dar.

Durch die Zertifizierung sollen laut UBA zum einen die technischen Standards bei der Entsorgung sichergestellt werden. Eine technisch minderwertige Verwertung soll vermieden werden, um ökologische Risiken zu verringern und in den Elektroaltgeräten
enthaltene Wertstoffe dem Stoffkreislauf verfügbar zu machen. Zum anderen soll die
Zertifizierung die Qualität der entsprechenden Datenerfassung bei den EBA gewährleisten

Ziel des UBA-Forschungsvorhabens „Zertifizierung und Monitoring ElektroG –
Harmonisierung und Weiterbildung“ war es daher, in Zusammenarbeit mit den Zertifizierern die Qualität der Datenerfassung bei der EBA und die Einhaltung der technischen Anforderungen zu unterstützen.

Die Arbeitshilfe finden Sie zum Download unter:
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=4259&quelle=html

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